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   BSG, 05.03.1980 - 9 RV 44/78   

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https://dejure.org/1980,5217
BSG, 05.03.1980 - 9 RV 44/78 (https://dejure.org/1980,5217)
BSG, Entscheidung vom 05.03.1980 - 9 RV 44/78 (https://dejure.org/1980,5217)
BSG, Entscheidung vom 05. März 1980 - 9 RV 44/78 (https://dejure.org/1980,5217)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.02.1963 - GS 1/61

    Unzulässigkeit der Berufung bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen -

    Auszug aus BSG, 05.03.1980 - 9 RV 44/78
    Maßgebend ist der materielle "Kern" des gerichtlichen Verfahrens (vgl BSG SozR Nr. 6 zu § 146 SGG; Urteil vom 29. Februar 1972 - 4 RJ 257/71 - BSGE 4, 206, 208; 18, 266, 267).
  • BSG, 07.03.1969 - 2 RU 181/65

    Unfallversicherungsschutz - Freundschaftsdienst - Betriebsfremde Tätigkeiten -

    Auszug aus BSG, 05.03.1980 - 9 RV 44/78
    Bereits die erhöhte, auf 40 vH eingestufte Einschränkung im Arbeits- leben wäre nur verwirklicht, wenn der Kläger in seinem Beruf spezifisch benachteiligt wäre, dh wenn er eine erheblich größere Einbuße als im allgemeinen Erwerbsle- ben hinnehmen müßte (vgl BSGE 21, 265 ff; 29, 159, 141f).
  • LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 7 AS 709/15

    Klageerweiterung; Statthaftigkeit der Berufung; willkürlich überhöhte

    Die hierin liegende funktionswidrige Inanspruchnahme einer Rechtspflegeeinrichtung wird dadurch abgewehrt, dass angenommen wird, der beabsichtigte Prozesserfolg sei nicht eingetreten (BSG in SozR 1500 § 148 Nr. 5 = Breith. 1980, S.1007 ; vgl. BSG in VersR 1984 S. 653 und LSG Rhl.-Pf. in Breith. 1979 S. 388).".

    Das BSG (u.a. Urteil vom 05.03.1980 - 9 RV 44/78, RdNr. 14; Urteil vom 26.10.1983 - 9b RU 46/83, RdNr. 10) hat - in vergleichbaren Streitverfahren, in denen bereits erstinstanzlich ein über den für die Statthaftigkeit der Berufung maßgeblichen Beschwerdewert liegender Wert begehrt wurde - in ständiger Rechtsprechung entschieden:.

    In die Berechnung des Beschwerdewerts gehen nämlich solche Begehren nicht mit ein, die ohne erkennbaren Grund verfolgt werden und deshalb darauf schließen lassen, es würden willkürlich überhöhte Anträge gestellt, um die Berufungs- bzw. Beschwerdefähigkeit herzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2008, L 9 AS 397/08; BSG, Urteil vom 05. März 1980, 9 RV 44/78 = SozR 1500, § 148 Nr. 5; ähnlich auch BSG, Urteil vom 22. August 1990, 10 RKg 29/88 in BSGE 67, 194, 195; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, § 144 Rdnr. 37; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl., S. 303; Frehse in Jansen [Herausgeber], Sozialgerichtsgesetz, 3. Aufl., § 144, S. 710; Bernsdorff in Hennig, SGG, Loseblatt, Stand Februar 2009, § 144 Rdnr. 27).".

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 2772/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungszulassung - Berechnung des

    Dies ist durch Vergleich des vor dem Sozialgericht beantragten Gegenstandes mit dem ausgeurteilten Gegenstand und dem in der Berufung weiterverfolgten Begehren zu bestimmen (Wehrhahn in jurisPK-SGG, 2017, § 144 Rdnr. 19).Maßgeblich ist insoweit, was der Berufungskläger in Wirklichkeit als sachlich verfolgtes Prozessziel anstrebt, was er unter den gegebenen Umständen allenfalls wollen kann (BSG, Urteil vom 5. März 1980 - 9 RV 44/78 - Rdnr. 14).

    Maßgebend ist der materielle "Kern" des gerichtlichen Verfahrens (BSG, Urteil vom 5. März 1980 - 9 RV 44/78 - Rdnr. 14).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2020 - L 7 AS 9/20
    Maßgeblich ist insoweit, was der Berufungskläger in Wirklichkeit als sachlich verfolgtes Prozessziel anstrebt, was er unter den gegebenen Umständen allenfalls wollen kann (BSG, Urteil vom 5. März 1980 - 9 RV 44/78 - Rdnr. 14).

    Maßgebend ist der materielle "Kern" des gerichtlichen Verfahrens (BSG, Urteil vom 5. März 1980 - 9 RV 44/78 - Rdnr. 14).

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